Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um Schwangerschaft und Geburt

Während der Schwangerschaft

Kann ich einen Platz zur Geburt bei Ihnen reservieren? Und bis wann muss ich mich verbindlich anmelden, damit der reservierte Platz nicht verloren geht?

Damit wir Sie und Ihr Baby bestmöglich betreuen können, ist eine Anmeldung zur Geburt nötig; eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich. Die Anmeldung kann entweder über die zentrale Geburtsanmeldung der Stadt Wien (http://www.geburtsinfo.wien) oder direkt bei uns via Online-Anmeldung (https://www.sjk-wien.at/geburtsanmeldung) erfolgen.

Für beide Wege gilt: Sobald Sie von uns die offizielle Bestätigung eines Platzes erhalten haben, ist Ihre Anmeldung verbindlich! Wir planen Sie fix zur Geburt bei uns ein – und müssen, wenn alle Plätze voll sind, anderen Frauen eventuell absagen. Sollten Sie Ihren Platz aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren.

Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh anzumelden. Mit der Zusage eines Platzes können auch alle nötigen vorgeburtlichen Untersuchungen rechtzeitig geplant und vorgenommen werden.

 

Ich habe mich direkt im St. Josef Krankenhaus Wien zur Geburt angemeldet. Wann bekomme ich voraussichtlich alle Unterlagen, die ich brauche?

Innerhalb von drei bis vier Tagen nach der Online-Anmeldung schicken wir Ihnen per Mail eine Antwort, ob wir Ihnen einen Platz fix zusagen können. Ist ein Platz für Sie verfügbar, erhalten Sie alle nötigen Unterlagen in den nächsten Tagen darauf per Post.

 

Mein letzter Kontrolltermin bei der Frauenärztin / beim Frauenarzt ist in der 36. Schwangerschaftswoche. Gibt es danach noch Kontrollen im Krankenhaus, bei denen man erfährt, ob es dem Kind gut geht?

Die nächste routinemäßige Untersuchung bei uns im Krankenhaus findet am errechneten Geburtstermin statt. Sollten Sie sich Sorgen um das Wohlergehen Ihres Babys machen oder Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit telefonisch bei uns melden (T: 01/ 87844-0) bzw. direkt ins Krankenhaus kommen.

 

Ich habe bald mein Anamnesegespräch mit der Hebamme. Welche Unterlagen muss ich dafür mitbringen?

Bitte bringen Sie für alle Termine bei uns im Krankenhaus Ihren Mutter-Kind-Pass mit.

Falls im Laufe der Schwangerschaft weiterführende Untersuchungen angeordnet wurden (z. B. pränataldiagnostische Untersuchungen) bitten wir Sie, die Unterlagen dazu ebenfalls zum Anamnesegespräch mit der Hebamme mitzubringen. 

 

Für welche Schwangerschaftswoche soll ich einen CTG-Termin ausmachen? Wie kann ich den Termin vereinbaren?

Während der Schwangerschaft wird in unserem Haus routinemäßig kein CTG (Cardio-Toko-Gramm – Aufzeichnung der Herztöne des Babys) durchgeführt. Wir bitten Sie jedoch am errechneten Geburtstermin (ET) zu einem Kontrolltermin inkl. Utraschalluntersuchung in die geburtshilfliche Ambulanz. Dort entscheiden dann unsere Ärztinnen bzw. Ärzte, ob weiterführende Kontrollen oder ein CTG-Termin nötig sind.

 

Die Termine für das Anamnesegespräch mit der Hebamme sind ausgebucht. Kann ich mich auf eine Warteliste setzen lassen?

Das Anamnesegespräch mit der Hebamme findet in der 28.-32. Schwangerschafts-woche statt. Ziel des Termins ist es, dass wir möglichst viel über Ihren Gesundheitszustand und den Verlauf Ihrer Schwangerschaft erfahren, damit wir uns bestmöglich auf die Geburt Ihres Babys vorbereiten können. Für Sie als werdende Mutter wiederum ist der Termin eine gute Gelegenheit, um offene Fragen zu klären.

Die Termine für das Anamnesegespräch werden im Rahmen der Anmeldung zur Geburt vergeben; Ersatztermine sind leider nicht möglich. In Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie daher, diesen Termin unbedingt wahrzunehmen. 

Ambulante vs. stationäre Geburt und das Thema Wahlhebammen

Bis wann muss ich wissen, ob ich ambulant oder stationär entbinden möchte? Und muss ich das vorab bekannt geben, oder kann mich auch kurzfristig für eine ambulante Entbindung entscheiden?

Ambulante Geburt bedeutet: Sie entbinden im Spital, können aber, wenn alles gut und ohne Komplikationen verläuft, wenige Stunden später mit Ihrem Kind nach Hause gehen.

Voraussetzung für eine ambulante Geburt ist es jedoch, dass Sie schon in der Schwangerschaft (und möglichst frühzeitig!) mit einer freiberuflichen Hebamme die Versorgung nach der Geburt verbindlich vereinbaren. Die Hausbesuche durch die Hebamme müssen in den ersten fünf Lebenstagen Ihres Kindes täglich erfolgen.

Bitte geben Sie uns auch bereits bei der Anmeldung zur Geburt bekannt, dass Sie ambulant entbinden werden, und welche Hebamme Sie daheim betreuen wird.

 

Was genau ist der Vorteil einer Wahlhebamme?

In unserem Krankenhaus steht Ihnen ein Team von freiberuflichen Hebammen („Wahlhebammen“) zur Verfügung. Eine Wahlhebamme begleitet Sie kontinuierlich durch Schwangerschaft, Geburt und auf Wunsch auch im Wochenbett. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass Sie während der Geburt durchgehend von einer einzigen, bereits vertrauten Hebamme betreut werden. Haben Sie mit der Wahlhebamme auch eine Begleitung im Wochenbett vereinbart, ist damit auch die Voraussetzung für eine ambulante Geburt erfüllt

Die Kosten für die Betreuung durch die Wahlhebamme sind selbst zu tragen. Sie werden weder von der Krankenkasse noch von einer Zusatzversicherung übernommen. Und es ist in der Regel nötig, dass Sie sehr früh in der Schwangerschaft mit Wahlhebamme Kontakt aufnehmen.

 

Kann ich nur die Wahlhebammen wählen, die auf der Website des St. Josef Krankenhauses Wien angeführt sind?

Sie können bei uns nur mit einer Wahlhebamme entbinden, die einen Vertrag mit dem St. Josef Krankenhaus Wien hat und entsprechend auf unsere Abläufe geschult ist. Eine Liste unserer Wahlhebammen finden Sie hier. Bitte nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt auf!

 

Ich habe mich ursprünglich für eine „klassische“ Geburt angemeldet, nun aber doch eine Wahlhebamme gefunden. Muss ich das dem Spital bekannt geben? Wenn ja, wem? 

Bitte informieren Sie uns sobald wie möglich unter geburtsanmeldung@sjk-wien.at, wenn Sie sich nachträglich für eine Wahlhebamme entschieden haben.

 

Ich möchte mit Wahlhebamme entbinden. Fallen zusätzlich zu den Kosten für die Wahlhebamme noch weitere Kosten an, wie z. B. ein extra Arzthonorar?

Sie müssen nur die Kosten für die Betreuung durch die Wahlhebamme selbst zahlen. Alle anderen medizinischen und pflegerischen Leistungen sind durch die Krankenkasse abgedeckt.

 

Kann ich die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen auch bei Ihnen im Krankenhaus statt bei meiner Frauenärztin / meinem Frauenarzt machen?

Die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen können ausschließlich bei der niedergelassenen Gynäkologin / beim niedergelassenen Gynäkologen durchgeführt werden.

 

Können Sie mir Hebammen empfehlen, die mich und mein Kind nach der Geburt zu Hause betreuen können und auch einen Kassenvertrag haben? Wann sollte ich mit der Hebamme in Kontakt treten?

Einige der Hebammen, die bei uns im St. Josef Krankenhaus Wien angestellt sind, bieten auf freiberuflicher Basis auch eine Betreuung im Wochenbett an. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.

Eine Übersicht aller niedergelassenen Hebammen, unterteilt nach Bezirken und Bundesländern, finden Sie unter www.hebammen.at.

Unser Tipp: Suchen Sie so früh wie möglich eine Hebamme, die Sie im Wochenbett betreuen kann!

Es geht los!

Wie weiß ich, dass die Geburt losgeht? Was sind die typischen Anzeichen dafür, dass ich ins Krankenhaus fahren sollte?

Einige typische Anzeichen für die Geburt sind:

  • Blasensprung: Ein Blasensprung vor Einsetzen der Wehen kündigt die nahende Geburt an. Bitte rufen Sie in diesem Fall einen Krankentransport und lassen Sie sich liegend ins Spital bringen. Warten Sie nicht zu lange, denn bei einem vorzeitigen Blasensprung kann eine aufsteigende Infektion Kind und Mutter gefährden.
  • Wehen: Erste leichte Wehen können Sie bereits ab der zweiten Hälfte der Schwangerschaft spüren, die Häufigkeit und Intensität nimmt im Verlauf der Zeit zu. Ist der Abstand zwischen den Wehen über 1 Stunde lang regelmäßig bei ca. 5 Minuten, kann man davon ausgehen, dass die Geburt losgeht.

Wir wissen, dass es nicht immer leicht ist, die ersten Anzeichen der Geburt richtig zu deuten. Sie können uns bei Fragen oder Unsicherheiten jederzeit anrufen (T: 01/87844-0) oder direkt ins Krankenhaus kommen.

 

Gibt es eine Telefonnummer, bei der ich im Zweifelsfall auch rund um die Uhr anrufen kann?

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Geburtshilfe rund um die Uhr gerne zur Verfügung! Bitte rufen Sie uns unter T: 01/87844-0 an, Sie werden dann mit der diensthabenden Hebamme bzw. der diensthabenden Ärztin / dem diensthabenden Arzt verbunden.

 

Die Fruchtblase ist geplatzt, aber ich habe noch keine Wehen. Soll ich trotzdem schon ins Krankenhaus fahren?

Ein Blasensprung vor Einsetzen der Wehen kündigt die nahende Geburt an. Bitte rufen Sie in diesem Fall einen Krankentransport und lassen Sie sich liegend ins Spital bringen. Warten Sie nicht zu lange, denn bei einem vorzeitigen Blasensprung kann eine aufsteigende Infektion Kind und Mutter gefährden.

 

Der errechnete Geburtstermin ist da, aber ich habe noch keine Wehen. Was soll ich tun?

Am errechneten Geburtstermin (ET) ist ein Kontrolltermin in der geburtshilflichen Ambulanz vorgesehen. Dort besprechen wir dann die weitere Vorgehensweise. Sie erhalten u.a. auch Informationen darüber, welche Maßnahmen wehenanregend sein können.

 

Welche Dokumente muss ich zur Geburt mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Geburt folgende Unterlagen mit:

  • Mutter-Kind-Pass
  • E-Card
  • Alle Dokumente zum Ausfüllen, die Sie im Rahmen der Geburtsanmeldung erhalten haben (Babybay-Zettel, Datenschutzzettel,…)
  • Aufklärungsbogen zur PDA
  • Ergebnisse etwaiger Untersuchungen, die während der Schwangerschaft angeordnet wurden

Während der Geburt

Darf meine Begleitperson im Krankentransport mitfahren und dann im Spital bei mir bleiben, bis es losgeht? Oder wird die Begleitperson wieder weggeschickt, falls es bis zur Geburt länger dauert?

Bitte fragen Sie direkt die Mitarbeitenden des Krankentransportes, ob Ihre Begleitperson mitfahren kann.

Ist die werdende Mutter schon im Krankenaus eingetroffen, besprechen wir den weiteren Ablauf gerne mit Ihnen vor Ort. Eine Sache ist jedenfalls fix: Sobald die Geburt tatsächlich beginnt und Sie in ein Kreißzimmer kommen, kann die Begleitperson dabei sein.

 

Hat man während der Geburt im Kreißzimmer Ruhe und Privatsphäre? Kann sichergestellt werden, dass nur die Hebamme und mein Freund anwesend sind?

Bei der Geburt ist ausschließlich medizinisches Personal dabei. Verläuft alles problemlos, ist dies in der Regel eine Hebamme, zum Teil eine Hebammenstudentin (wir sind ein Lehrkrankenhaus!), bei Bedarf auch eine Ärztin / ein Arzt.

 

Darf man ein CTG verweigern, z. B. weil es die Bewegungsfreiheit einschränkt?

Damit wir wissen, wie es Ihrem Baby während der Geburt geht, zeichnen wir mittels CTG (Cardio-Toko-Gramm) immer wieder seine Herztöne auf. Dies ist Teil des „Behandlungsvertrags“, den Sie mit uns abgeschlossen haben und dient ausschließlich der Sicherheit Ihres Kindes.

Wir verfügen über moderne, kabellose CTG-Geräte, die Ihre Bewegungsfreiheit nur geringfügig einschränken. Das Ausprobieren unterschiedlicher Positionen zur Wehenverarbeitung ist auch mit angelegtem CTG ohne weiteres möglich.

 

Kommt eine Ärztin / ein Arzt nur zur Geburt dazu, wenn es Komplikationen gibt, oder schaut bei jeder Geburt gegen Ende eine Gynäkologin / ein Gynäkologe vorbei?

Im St. Josef Krankenhaus Wien bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur „hebammengeleiteten Geburt“. Das bedeutet, dass Sie bei der Geburt – solange alles unauffällig verläuft und medizinische Parameter wie z. B. das CTG normal sind – ausschließlich von unserem Hebammenteam betreut werden. Eine Ärztin bzw. ein Arzt werden in der Regel nur dann beigezogen, wenn es das Wohl von Mutter und Kind erfordert.

Sollten Sie zusätzlich zur Betreuung durch unsere sehr erfahrenen Hebammen die Anwesenheit einer Gynäkologin bzw. eines Gynäkologen bei der Geburt wünschen, ist dies selbstverständlich jederzeit möglich! Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie auch bei Ihrem Termin in der Hebammenambulanz.

 

Wird man gefragt, bevor ein Dammschnitt gemacht wird?

In der Regel wird ein Dammschnitt nur dann durchgeführt, wenn es medizinisch nötig ist oder es sich um einen Notfall handelt. Mit 3,7 Prozent ist die Dammschnittrate im St. Josef Krankenhaus Wien sehr gering.

 

Wie lange hat man Zeit für die Geburt? Manche Geburten dauern ja ewig lang...

Grundsätzlich gilt: Wir geben Ihnen für die Geburt die Zeit, die Sie brauchen – immer vorausgesetzt, es geht Ihrem Baby gut.

In der Anfangsphase der Geburt, wenn wir noch keinen Geburtsfortschritt sehen, kann es durchaus sein, dass wir Sie noch auf einen Spaziergang oder sogar wieder nach Hause schicken. Sobald sich der Muttermund öffnet, kommen Sie ins Kreißzimmer und werden von unseren Hebammen betreut.

 

Ist es möglich, im Kreißzimmer über das eigene Mobiltelefon Musik abzuspielen, oder sind Mobiltelefone im Kreißzimmer verboten?

Wir bitten Sie, während der Geburt Ihr Mobiltelefon nicht für Telefonate, SMS oder Nachrichten via WhatsApp und Social Media etc. zu verwenden, damit Sie sich ganz auf die Geburt konzentrieren können. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass Sie Ihre Lieblingsmusik übers Handy abspielen.

Kann ich ein bestimmtes Kreißzimmer oder eine Gebärbadewanne reservieren?

Wir nehmen gerne Ihre Wünsche entgegen – können unsere Kreißzimmer und die Gebärbadewannen jedoch immer nur nach Verfügbarkeit vergeben.

Frisch geschlüpft: Das Baby ist da!

Wie lange darf meine Begleitperson nach einer Geburt noch bei meinem Baby und mir bleiben? Gibt es dafür ein Limit?

Solange Sie mit Ihrem neugeborenen Baby noch im Kreißzimmer sind, kann Ihre Begleitperson gerne dabei sein. In der Regel verbringen Sie das frühe Wochenbett (so nennt man die unmittelbare Zeit nach der Geburt) im Kreißzimmer und werden hier noch für zwei bis drei Stunden von uns betreut. Danach erfolgt – bei einer stationären Geburt – die Verlegung auf die Wochenbettstation.

Bei den Regelungen für den Aufenthalt von Begleitpersonen auf der Wochenbettstation kann es derzeit aufgrund der Corona-Pandemie leider auch kurzfristig immer wieder zu Änderungen kommen. Wir informieren Sie gerne direkt nach der Geburt.

 

Kommt man bei einer ambulanten Geburt vom Kreißzimmer noch auf die Wochenbett-station, wo man z. B. duschen kann, oder muss man direkt nach Hause fahren?

Grundsätzlich haben Sie im Kreißzimmer-Bereich die Möglichkeit, zu duschen und sich frisch zu machen. Nach einer ambulanten Geburt können Sie noch einige Zeit auf der Wochenbettstation verbringen (bei einer ambulanten Geburt sind es maximal 24 Stunden), müssen aber nicht.  

Die Zeit nach der Geburt

Ich habe mich für eine stationäre Geburt entschieden, laut Ihrer Website dauert der Aufenthalt 2-3 Tage. Kann ich, wenn ich mich gut fühle, bereits nach einem Tag nach Hause gehen?

Möchten Sie auf eigene Verantwortung vorzeitig entlassen werden, müssen Sie uns dies schriftlich mit einem Revers bestätigen. Wie empfehlen bei einer vorzeitigen Entlassung auch dringend eine Betreuung durch eine Hebamme im niedergelassenen Bereich.

 

Kann man auf ein Einzelzimmer (falls verfügbar) aufzahlen und wenn ja, was würde es kosten? Sonderklasseversicherung habe ich keine.

Als Patientin der Allgemeinklasse – also mit der „normalen“, gesetzlichen Krankenversicherung, ist eine Aufzahlung auf ein Einzelzimmer leider nicht möglich. Das geht nur, wenn Sie als Sonderklasse-Patientin im Spital aufgenommen sind.

Als Sonderklasse-Patientin benötigen Sie entweder eine Zusatzversicherung, oder Sie bezahlen den gesamten Aufenthalt, inklusive aller medizinischen Kosten, privat. Für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag kontaktieren Sie bitte Frau Kirchmayer +43 664 - 88493237. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Aufzahlung von einem Sonderklasse-Zweibettzimmer auf ein Einzelzimmer aus organisatorischen Gründen nur eingeschränkt möglich ist. 

 

Mit wie vielen anderen Müttern und Babys teile ich mir nach der Geburt das Zimmer?

Auf unseren beiden Wochenbettstationen haben wir überwiegend 2- und 3-Bett-Zimmer. Für Patientinnen mit Zusatzversicherung stehen 1- oder 2-Bett-Zimmer zur Verfügung, die Einzelbettzimmer werden nach Verfügbarkeit vergeben. 

 

Was soll ich für die Geburt und für den stationären Aufenthalt mitnehmen?

Wir empfehlen Ihnen, den Klinikkoffer einige Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bereitzustellen. Folgende Dinge sollte er enthalten:

  • Mutter-Kind-Pass und E-card
  • bequeme Kleidung und weite T-Shirts für die Geburt oder die Zeit danach (wenn Sie die Krankenhauskleidung nicht tragen möchten)
  • Lieblingssnacks und Lieblingsgetränke zur Stärkung während der Geburt (Obst und Wasser bekommen Sie bei uns)
  • CDs oder USB-Stick mit Musik, wenn Sie zur Geburt Ihre Wunschmusik hören möchten
  • Lesestoff (falls es mal länger dauert)
  • Bade- oder Morgenmantel, Hausschuhe, warme Socken und ein Still-BH
  • die wichtigsten Toiletteartikel
  • bequeme Kleidung für die Heimfahrt
  • eine der Witterung angepasste erste Ausstattung für das Baby (ca. Größe 56): Body, Jäckchen und Höschen, Haube, Überbekleidung (je nach Jahreszeit Weste oder Winteroverall)

Für die Zeit des Spitalsaufenthaltes brauchen Sie keine Babywäsche, und auch Nachthemden werden Ihnen selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

 

Welche Babynahrung wird auf der Wochenbettstation gegeben?

Für Neugeborene, die nicht gestillt werden, stellen wir ausschließlich Pre HA-Nahrung oder Frühgeborenennahrung (wenn medizinisch indiziert), also spezielle Säuglingsanfangsnahrung, zur Verfügung.

 

Gibt es Erste-Hilfe-Kurse für Kinder bzw. Neugeborene oder auch Kurse für die Wochenbettpflege, die das St. Josef Krankenhaus Wien anbietet?

Im Rahmen unseres Kurszentrums finden Sie ein breites Angebot an Kursen und Workshops zu verschiedenen Themen. Das jeweils aktuelle Programm finden Sie hier.

 

Welche Behördenwege muss ich nach der Geburt erledigen?

Damit Sie die nötigen Dokumente für Ihr Kind bekommen, sind einige Behördenweg nötig. Detailinformationen dazu finden Sie hier.

Zuständig ist auf jeden Fall das Standesamt in dem Bezirk, in dem Ihr Baby geboren wurde, also das Standesamt Hietzing: Hietzinger Kai 1, Eingang: Dommayergasse 12, 1130 Wien. Die Ausstellung verschiedener Dokumente ist mittlerweile auch über den Digitalen Babypoint möglich, Voraussetzung dafür ist die Handy-Signatur.

 

Ich bin ausländische Staatsbürgerin. Welche Staatsbürgerschaft bekommt mein Baby, wenn es in Österreich geboren wird?

Informationen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft finden Sie hier.

 

Ich bin nicht verheiratet, mein Baby soll den Namen seines Vaters bekommen. Warum wird es aber hier im Krankenhaus unter meinem Familiennamen geführt?

Um Verwechslungen auszuschließen, muss im Krankenhaus Ihr Baby mit demselben Nachnamen wie die Mutter geführt werden. Der tatsächlich gewünschte Nachname wird erst beim Standesamt eingetragen.